Wie bereits beschrieben, kann Mikroaggression eine Form der verbalen Diskriminierung (unter anderen Erscheinungen) sein. Allerdings ist nicht jede Mikroaggression verbale Diskriminierung und ebenso sollte nicht jede verbale Diskriminierung als Mikroaggression betrachtet werden. Hassrede ist ein weiteres Beispiel für verbale Diskriminierung, die zuvor im Erasmus-Projekt „Argumente gegen Aggression„ (www.contra-aggression.eu) definiert wurde:
Hassrede ist Gewalt, die sowohl online als auch offline durch Sprache, Wort und Bilder verbreitet wird. Hassrede richtet sich an ganze Gruppen, die im „realen Leben“ und im Internet mit Hass ausgeschlossen sind. Hassreden beleidigen, bedrohen und verachten Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. In sozialen Netzwerken schaffen Hassreden ein feindliches Klima, das auch Gewalttaten im wirklichen Leben auslösen kann.
Anschließend identifiziert das Projekt mehrere Kriterien für Hate Speech. Sie sagen, dass die Identifizierung von Aussagen als Hassreden schwierig ist, da diese Art von Sprache nicht unbedingt direkt als Hass oder Emotionen erscheint. Hassreden können auch in Aussagen versteckt werden, die auf den ersten Blick normal oder rational erscheinen. Das Konzept der Hate Speech umfasst eine Vielzahl von Situationen: