Thema 2 Mikroaggression und Menschenrechte

Das Problem mit Menschenrechten und Hassreden besteht darin, dass oft widersprüchliche Menschenrechte auf dem Spiel stehen. Bei Mikroaggression kann es als gleich angesehen werden. Immer wieder müssen wir ausgleichen und abwägen, welche widersprüchlichen Menschenrechte in jedem konkreten Fall vorherrschen. Zum Beispiel kann unser Recht auf freie Meinungsäußerung im Widerspruch zum Recht auf Religions- oder Glaubensfreiheit stehen. Oder ein Recht auf freie Meinungsäußerung in Konflikt mit dem Recht auf Bildung. Grundsätzlich gibt es eine Grauzone zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Verbot aller Formen der Diskriminierung oder des Missbrauchs der Freiheit, Hass zu verbreiten.

Daher müssen wir für jeden Fall entscheiden, welches Recht in diesem konkreten Fall „wichtiger“ ist. Schließlich entscheidet in unserer Gesellschaft ein Richter. Aber was ein Richter entscheidet, wird von der öffentlichen und politischen Debatte beeinflusst, da sie ein Indikator dafür sind, wie die Gesellschaft mit Mikroaggression und Hassreden umgeht.